Wir befinden uns in der letzten Phase der Einführung der UDI-DI-Kodierung für Medizinprodukte der Klasse IIa in Kolumbien.
- SVip

- 8. Nov.
- 1 Min. Lesezeit
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen endet die Pflicht zur Angabe der entsprechenden UDI-DI-Codierung für Produkte, die vor Februar 2024 registriert wurden, am 8. Februar 2026. Wird die UDI-DI-Codierung nicht innerhalb dieser Frist vorgenommen, ist der Vertrieb des Produkts in Kolumbien nicht mehr möglich, da INVIMA die Registrierung dann als nicht konform mit den geltenden regulatorischen Anforderungen betrachtet. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Portfolio zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Registrierungen von Produkten der Klasse IIa dieser Anforderung entsprechen und weiterhin den regulatorischen Standards von INVIMA genügen. Sollten Sie Unterstützung bei der Überprüfung oder Einreichung Ihrer UDI-DI-Codierung benötigen, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung und begleitet Sie durch jeden Schritt des Prozesses.



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